Änderungen bei den TV-Kabelgebühren in den Nebenkosten

Ab Juli 2024 können Vermieter Kabelgebühren nicht mehr in den Nebenkosten abrechnen.

Warum konnten Vermieter bislang TV-Kabelkosten auf die Mieter umlegen? Was hat es mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs auf sich? Was kannst du tun? Antworten auf diese Fragen bekommst du hier.

Kabelgebühren als Teil der Nebenkosten

Bestimmte Nebenkosten dürfen Vermieter*innen an ihre Mieter*innen weitergeben, so genannte umlagefähige Nebenkosten. Ein anderer häufig in den Medien verwendeter Begriff hierfür ist Nebenkostenprivileg. Beispiele sind die Grundsteuer, die Straßenreinigung oder auch die Kosten für den Aufzug. Viele Leute wissen jedoch nicht, dass auch die Gebühren für den Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus oder im Mietshaus dazu gehören. Selbst, wenn das Kabelfernsehen nicht genutzt wird, müssen dann die Gebühren von Mietenden übernommen werden. Ob auch du die Gebühr für Kabel-TV automatisch bezahlst, findest du unter dem Abschnitt "Nebenkosten" in deinem Mietvertrag.

Die Umlagefähigkeit beim Kabelfernsehen beschreibt somit die Möglichkeit die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten umzulegen bzw. abzurechnen. Die Politik hat entschieden, dass das ab 1. Juli 2024 nicht mehr möglich ist.

Auf dieser Seite findest du Antworten zu folgenden Themen:

1. Das neue Gesetz zu Kabelgebühren in den Nebenkosten
2. So geht es mit deinem TV-Empfang weiter
3. Informationen für Vermieter*innen

Worum geht es im neuen Gesetz zu Kabelgebühren in den Nebenkosten?

Abschaffung Nebenkostenprivileg

Wegfall der Umlagefähigkeit beim Kabel-TV

Das Nebenkostenprivileg ist inzwischen veraltet. Es stammt noch aus der Zeit, als das Kabelfernsehen neu eingeführt wurde. Damals konnten dadurch statt 5 Sender, bis zu 30 TV-Sender empfangen werden. Entsprechend hoch war die Nachfrage. Seit dem hat sich die Fernsehtechnik jedoch stark weiterentwickelt und neue attraktivere TV-Empfangswege sind dazu gekommen. Optionen wie TV-Streaming bieten ganz neue Möglichkeiten, die vor 40 Jahren undenkbar waren. Im Dezember 2021 gab es daraufhin eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Diese untersagt es Vermieter*innen ab Juli 2024, die TV-Kabelgebühren mit den Nebenkosten automatisch auf Mieter umzulegen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist.

Kurz gesagt:
Du kannst dein TV-Signal ab Juli 2024 frei wählen, ohne dabei Gefahr zu laufen, doppelt zu zahlen.

FAQ - Das neue Telekommunikationsgesetz

Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2024?

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr an Mieter*innen weitergeben. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich Betroffene dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.

Warum ändert sich etwas bei der Umlagefähigkeit von den Kabelgebühren?

Vor rund 40 Jahren startete das Kabelfernsehen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg diente seither dazu, den Ausbau des Kabelnetzes voranzutreiben. So hatten Vermieter*innen bislang die Möglichkeit, Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abzuschließen. Diese kümmerten sich um die Verkabelung im Haus und erhielten im Gegenzug gesicherte Einnahmen aus eben jenen Verträgen. Mieter*innen waren gezwungen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten zu bezahlen, ob sie Kabelfernsehen nutzten oder nicht. Die Politik hat daher vor einigen Jahren entschieden, dies zu ändern, damit du als Mieter oder Mieterin zukünftig mehr Wahlfreiheit bei deinem TV-Empfang hast und nicht Gefahr läufst, doppelt zahlen zu müssen.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Von der Änderung betroffen sind alle Mieter*innen, welche über die Mietnebenkosten eine Gebühr für das Kabelfernsehen zahlen. Das sind in Deutschland aktuell schätzungsweise über 12 Millionen Haushalte. Ob auch du betroffen bist, kannst du in deinem Mietvertrag oder deiner letzten Nebenkostenabrechnung nachschauen. Wenn du nicht sicher bis, frage einfach bei deinem Vermieter/deiner Vermieterin oder deiner Hausverwaltung nach.

Wann tritt das neue Gesetz zum Wegfall der Umlagefähigkeit beim Kabel-TV in Kraft?

Das neue Gesetz zum Wegfall der Umlagefähigkeit beim Kabel-TV ist bereits im Dezember 2021 in Kraft gertreten. Ab wann sind Kabelgebühren also nicht mehr umlagefähig? Bis Ende Juni 2024 gilt eine Übergangsfrist, in der die Gebühren weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 musst du dich dann entscheiden, ob du deinen bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln möchtest. Ab dann sind die Kabelgebühren nicht mehr umlagefähig.

Was bedeutet die Übergangsfrist bis 30. Juni 2024?

In vielen Mietverträgen, die vor Dezember 2021 vereinbart wurden, sind die Kabelgebühren noch regulär in den Nebenkosten inbegriffen. Für diese Fälle gibt es eine Übergangsfrist, während derer die Gebühren für das Kabel-TV noch an die Mieter*innen weitergegeben werden dürfen. Dies gilt auch für Mietverträge, die nach dem Stichtag 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden.

Brauche ich ab Juli 2024 einen neuen Mietvertrag?

Einen neuen Mietvertrag brauchst du nicht. Der Wegfall bedeutet lediglich, dass du als Mieter*in ab dem 1. Juli 2024 den Anschluss fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen musst.

Was mache ich, wenn mein*e Vermieter*in Kabel-TV weiter über die Nebenkosten umlegt?

Du hast in diesem Fall das Recht, deine Nebenkostenabrechnung zu beanstanden und Einspruch dagegen einzulegen.

Wo können sich betroffene Mieter*innen informieren?

Informieren kannst du dich direkt bei deinem Vermieter/deiner Vermieter oder deiner Hausverwaltung. Wenn du allgemeine Informationen zum Wegfall der Umlagefähigkeit suchst, informiere dich am besten über die Internetseite der Verbraucherzentrale oder über deinen örtlichen Mieterverein.

Wie geht es mit meinem TV-Empfang jetzt weiter?

TV Streaming als Alternative zu Kabelfernsehen

So geht es mit deinem TV-Anschluss weiter

Was bedeutet es nun für Betroffene, dass die Kabelgebühren nicht mehr Teil der Nebenkosten sind? Viele Anbieter versuchen Mieter*innen bereits mit neuen Verträgen zu ködern. Lass dich nicht überrumpeln von Beratern, die von Tür zu Tür ziehen. Aktuell besteht noch kein akuter Handlungsbedarf.

Als Mieter*in kannst du dir aber jetzt schon mal Gedanken machen, welcher TV-Empfangsweg für dich zukünftig am besten ist. Ist dir Flexibilität wichtig und möchtest du auch mal in der Bahn auf dem Weg zur Arbeit fernsehen? Dann ist TV-Streaming vielleicht etwas für dich.

Schau dir auch unsere Übersicht zu möglichen Alternativen zum Kabelfernsehen mit Vor- und Nachteilen an.

Umfrage Kabelfernsehen kündigen

Ein Drittel würde den Kabelvertrag kündigen

Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmen Kantar würden mehr als ein Drittel der betroffenen Mieterinnen und Mieter ihren Kabelanschluss kündigen, sobald dieser nicht mehr Teil der Nebenkosten im Mietvertrag ist. Die Ergebnisse zeigen auch: Die Mehrheit möchte dann zum Fernsehen über Internet wechseln.

Zur Umfrage

FAQ - Dein TV-Empfang

Muss ich mich selbstständig um meinen neuen TV-Empfang kümmern?

Nein, aktuell musst du nicht aktiv werden. Vermieter*innen sind dazu angehalten, ihre Mieter*innen über die kommenden Änderungen zu informieren, sofern diese vom Wegfall der Umlagefähigkeit betroffen sind.

Was muss ich tun wenn ich wechseln will?

Steht für dich jetzt bereits fest, dass du definitiv kein Kabelfernsehen mehr schauen willst, kannst du deinen Vermieter/deine Vermieterin auch heute schon kontaktieren und selbst eine Kündigung zum 30. Juni aussprechen.

Was muss ich tun, wenn ich bei Kabel bleiben will?

Wenn du weiter beim Kabelfernsehen bleiben möchtest, solltest du dich frühzeitig bei deinem Kabelanbieter vor Ort nach Angeboten erkundigen.

Muss ich beim gleichen Anbieter bleiben?

Mieter*innen können einen beliebigen Anbieter auswählen. Es besteht kein Zwang beim alten Anbieter zu bleiben. Ein Vergleich lohnt sich. Es gibt Empfangswege wie TV-Streaming, die mehr Komfort und Flexibilität bieten und möglicherweise sogar kostengünstiger sind. Den Kabelanbieter kann man in der Regel jedoch nicht wechseln, da das regionale Kabelnetz einem bestimmten Anbieter gehört.

Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht mehr nutzen möchte?

Wenn der Kabelanschluss nicht mehr genutzt wird, wird er voraussichtlich vom Kabelanbieter gesperrt. Dies geschieht entweder zentral für alle Wohnungen im Haus oder über eine sogenannte Sperrdose ausschließlich in der betroffenen Wohnung.

Was passiert beim Wegfall der Umlagefähigkeit mit meinem Internet, das ich auch über Kabel beziehe?

Beim Wegfall der Umlagefähigkeit geht es grundsätzlich erst einmal nur um die Zahlung des Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten. Das Signal bzw. das Kabel bleibt weiterhin bestehen. Wenn du auch nach dem 1. Juli Internet über Kabel beziehen möchtest, aber nicht mehr länger dein Fernsehen, wird sich ggf. dein Kabelanbieter bei dir melden. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dich auch vorab bei deinem Kabelanbieter erkundigen, ob du eine Kabelanschlussgebühr für dein Kabelinternet bezahlen musst. Grundsätzlich ist es heutzutage kein Problem nur Internet (ohne TV) über Kabel zu empfangen. Dann wird einfach eine entsprechende Filterdose installiert.

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Wenn du selbst nichts unternimmst, sind Vermieter*innen weiter in der Lieferpflicht. Solange du nicht von deinem Vermieter/deiner Vermieterin informiert wirst, hast du weiterhin einen Anspruch auf die Lieferung des TV-Signals über den Kabelanschluss. Dies gilt auch über den 1. Juli 2024 hinaus. Denn Vermieter*innen sind laut dem Mietvertrag zur Lieferung verpflichtet, solange keine anderen Vereinbarungen bestehen.

Dein Vermieter/deine Vermieterin meldet sich nicht bei dir und du willst ab dem 1. Juli 2024 kein Kabelfernsehen mehr nutzen? Dann hast du auch selbst das Recht eine entsprechende Kündigung auszusprechen.

Kann mein Kabelanschluss einfach abgeschalten werden?

Nein, der Kabelanschluss kann nicht einfach abgeschalten werden. Vermieter*innen sind laut Mietvertrag zur Lieferung des Kabel-TV-Signals verpflichtet, solange keine anderen Vereinbarungen bestehen. Für jegliche Änderungen muss dich dein Vermieter/deine Vermieterin vorab informieren.

Wird Fernsehen für mich ab Juli 2024 teurer?

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass ein Kabelanschluss ab Juli 2024 ca. 2-3 Euro teurer werden wird. Es gibt aber zahlreiche alternative TV-Empfangsarten, welche schon heute deutlich günstiger als Kabelfernsehen sind. Expert*innen gehen zudem davon aus, dass die Kabelanbieter mit entsprechenden Angeboten versuchen werden, möglichst viele Miethaushalte weiterhin an Kabelfernsehen zu binden. Die Verbraucherzentrale warnt daher auch vor sogenannten Medienberatern an der Haustür, die dich möglicherweise dazu drängen, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Welche alternativen TV-Empfangswege gibt es?

Als Alternative zum Kabelfernsehen gibt es zum Beispiel TV-Streaming, also Fernsehen über das Internet. Hier nutzt du einfach deine bestehende Internetverbindung, um dein TV-Signal zu empfangen. Mit der heutigen Infrastruktur ist die Internet-Bandbreite in den meisten Fällen ausreichend, um Fernsehen in bester Bildqualität und ohne Störungen schauen zu können.
Andere bekannte Alternativen sind Satellitenfernsehen und DVB-T2, also Fernsehen via Antenne. Einen Überblick über die verschiedenen Empfangsarten sowie Vor -und Nachteile gibt es in unserer Übersicht.

Was tun, wenn Medienberater*innen vor der Tür mit "Abschaltung des Kabelanschlusses" drohen?

Die Verbraucherzentrale warnt vor Medienberater*innen an der Haustür. Mietende sollen niemanden in die Wohnung lassen. Bei diesen sogenannten Medienberater*innen handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um freiberufliche Verkäufer*innen, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs sind und auf Provisionsbasis bezahlt werden. Lass dich nicht unter Druck setzen und unterschreibe nichts direkt vor Ort. Dein Kabelfernsehen wird nicht von heute auf morgen abgestellt. Für weitere Infos hierzu steht dir die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Reicht meine Internet-Geschwindigkeit für TV-Streaming?

In den meisten Fällen reicht deine Internet-Geschwindigkeit zuhause aus. Mit unserem Speedtest findest du es heraus.

Zum Speedtest

Was gibt es für Vermieter*innen zu beachten?

Kabel wird in Kabelfernsehen-Dose eingesteckt

Vermietende sind in der Lieferpflicht

Als Vermieter*in solltest du jetzt aktiv werden. Grundsätzlich sind Vermietende nämlich in der Lieferpflicht und müssen weiterhin das TV-Signal über Kabel bereitstellen, auch wenn sie dafür ab dem 1. Juli 2024 kein Geld mehr von ihren Mieter*innen bekommen. Du als Vermieter*in hast aktuell kein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die Kabelumlage gegenüber deinen Mieter*innen. Lediglich gegenüber dem Kabelanbieter, mit dem du den entsprechenden Gestattungs- bzw. Sammelvertrag abgeschlossen hast. Diesen kannst du jederzeit fristlos kündigen. Und das solltest du auch, denn der Glasfaser-Ausbau nimmt Fahrt auf und die Vertragslaufzeiten mit den Kabelnetzbetreibern laufen teilweise über viele Jahre. Wer jetzt die Chance nicht nutzt, hängt möglicherweise noch jahrelang in einem veralteten Vertrag fest, obwohl es längst bessere Optionen gibt.

 Man am Schreibtisch

Das richtige Vorgehen beim Kündigen des Kabelvertrages

Ob Vermieter*innen bis zum Fristende am 30.06.2024 ein Sonderkündigungsrecht gegenüber ihren Mieter*innen erhalten ist noch unklar. Es wird daher empfohlen, dass sich Vermieter*innen direkt an ihre Mieter*innen wenden und über die Änderung informieren, sowie auf die entsprechende Anpassung im Mietvertrag aufmerksam machen. Das kann über einen Aushang im Hauseingang oder ein Rundschreiben erfolgen. Ein explizites Einverständnis ist nicht erforderlich, da es eine gesetzliche Vorgabe ist. Erst dann sollte der Gestattungsvertrag mit dem Kabelanbieter gekündigt werden. So vermeidest du als Vermieter*in in die Lieferpflicht genommen zu werden, ohne tatsächlich liefern zu können. Im schlimmsten Fall können deine Mieter*innen sonst mit einer Mietminderung drohen.

Glückliches Pärchen vor dem TV

Individuelle Kabel-TV-Verträge für Mietende ermöglichen

Willst du es deinen Mieter*innen ab Juli 2024 ermöglichen individuelle Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschließen, so benötigst du zunächst eine kostenlose Versorgungsvereinbarung. Diese wird zwischen Eigentümer*in und Kabelnetzbetreiber geschlossen. Dabei unterschreiben Vermietende, dass sie das Netz zur Verfügung stellen.

Stand: Juni 2023. 

Zattoo macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Webinhalte  lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) darstellen. Konkretisierungen durch Gesetzgeber und Rechtssprechung können zu Änderungen führen.

Quellen:

Online-Seminar "Mietrecht und die Neuerungen im Telekommunikationsgesetz" 5/2023 mit der Rechtsanwältin Katharina Gündel
Verbraucherzentrale Deutschland
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Digital fernsehen
Objego
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