Ab Juli 2024 können Vermieter*innen die TV-Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten auf ihre Mieter*innen umlegen. Davon sind nach Statistischem Bundesamt ca. 12 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen. Ob auch du davon betroffen bist, siehst du in deinem Mietvertrag oder deiner letzten Nebenkostenabrechnung.
Aber was bedeutet das überhaupt? Ab dem Stichtag kannst du deinen TV-Empfang frei wählen, ohne doppelt zu zahlen. Als Betroffene*r musst du dich dann entscheiden, ob du deinen Kabelanschluss zukünftig weiter nutzen möchtest oder zu einem anderen TV-Signal wechseln willst. Alternative Empfangswege gibt es viele. Ob flexibles TV-Streaming über das Internet, klassisches Satellitenfernsehen oder der Empfang via Antenne - Du hast die Wahl.
Du hast noch viele Fragen zum Wegfall der Umlagefähigkeit beim Kabelfernsehen 2024? Kein Problem. Online gibt es bereits ausführliche FAQ-Seiten, die alle deine Fragen zum Thema beantworten. Dort erfährst du zum Beispiel, ob du einen neuen Mietvertrag brauchst, was du tun kannst, wenn dein Vermieter trotzdem die Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss weiter umlegt oder wie es mit deinem Kabel-Internet weitergeht.
Falls du jetzt schon weißt, dass du wechseln möchtest, kannst du dich bereits jetzt bei deinem Vermieter oder deiner Vermieterin aussprechen, damit der Übergang reibungslos verläuft. Zusätzlich kannst du dich in Ruhe für einen alternativen Empfangsweg entscheiden.
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