Presseinformationen rund um das sogenannte Nebenkostenprivileg
Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Politik die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Kosten für den TV-Kabelanschluss, welche bisher von einigen Vermietenden in Form von Sammelverträgen mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen wurden, auf die Mieterinnen und Mieter in den Nebenkosten umzulegen.
Diese Umlage entfällt mit dem neuen Gesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Bis Ende Juni 2024 gilt allerdings eine Übergangsfrist, in der die Gebühren weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich betroffene Mieterinnen und Mieter dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.
Im exklusiven Interview mit der Anwältin Martina Niemeier-Greiner sprechen wir über die Änderungen, die 2024 auf Miethaushalte und Vermietende im Rahmen des Wegfalls des sogenannten Nebenkostenprivilegs zukommen. Welche Auswirkungen hat die Neuregelung, sollten Mietende selbst aktiv werden und was können sie tun, um unerwartete Kosten zu vermeiden und sich vor übereilten Haustürgeschäften zu schützen?
Zum vollständigen InterviewInterview | DWDL | 30.11.2023
Thomas Lückerath von DWDL sprach mit der Leiterin unseres Direct-to-Consumer Geschäfts Constanze Gilles über den Wegfall der Umlagefähigkeit des TV-Kabelanschlusses. Wie viele betroffene Kabelhaushalte würden eigentlich wechseln? Und welche Wünsche haben sie in Bezug auf ihren TV-Anbieter? Neben diesen Fragen sprechen sie auch über das neue und günstige Abo-Modell Zattoo Smart HD, das Zattoo zugeschnitten auf die Bedürfnisse betroffener Kabelkunden, vor Kurzem gestartet hat.
Zum InterviewInterview | MediaLABcom | 01.07.2023
Zattoo CCO Jörg Meyer über die Chance fürs TV-Streaming durch den Wegfall der UmlagefähigkeitInterview | Teltarif | 28.11.2021
Zattoo im Gespräch: "Stellen uns gerne dem Wettbewerb"23.09.2024 | Inside Digital | Thorsten Neuhetzki
Kabel-TV: So droht Vodafone jetzt mit Abschaltung05.09.2024 | Golem.de | Achim Sawall
Fast eine Million Kabelfernsehkunden sind Schwarzseher05.09.2024 | IVV immobilien vermieten & verwalten | Stefan Susbauer
Zeitenwende – in Zeitlupe01.09.2024 | MediaLABcom | Marx Hankmann
Umlagefähigkeit adieu! Eine erste Bestandsaufnahme zum Wegfall des SammelinkassosÄltere Artikel2024 | YouGov (im Auftrag von Zattoo)
Seit dem 1. Juli zahlen Mietende die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr über ihre Mietnebenkosten. Zehn Wochen nach dem Stichtag liefert eine neue Umfrage von YouGov im Auftrag von Zattoo erste repräsentative Zahlen und einen interessanten Einblick in das Wechselverhalten betroffener Mieterinnen und Mieter.
Zur Meldung2024 | Kantar (im Auftrag der AGF Videoforschung)
Über die Hälfte aller betroffenen Kabel-Haushalte, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabel bleiben. Das ist das Ergebnis der Frühjahrswelle der Plattformstudie 2024-I, die Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung GmbH zwei Mal im Jahr durchführt.
Zu den Ergebnissen2024 | YouGov (im Auftrag von Hubert Burda Media)
Seit 2018 liefert die große Studie Screens in Motion jährlich umfassende Insights in die Dynamiken der Bewegtbildnutzung der Deutschen. Zum siebten Mal in Folge hat das Programmzeitschriftenangebot TV Spielfilm Plus aus dem BurdaVerlag in Zusammenarbeit mit der GfK quantitative wie qualitative Aspekte bei Bewegtbildnutzern abgefragt. Die Ergebnisse zeigen: Mehr Cord Cutter durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs. 40% können sich vorstellen, auf Satelliten- oder Kabelempfang zu verzichten – 9% mehr als im Vorjahr. 14% haben Ihren Empfang bereits umgestellt.
Zur Meldung2024 | Online-Befragung (im Auftrag von DCMN)
Laut den jüngsten Umfrageergebnissen von DCMN Insights geben 38 % der Bevölkerung in Deutschland an, von der Gesetzesänderung betroffen zu sein. Mit der Möglichkeit, ihren TV-Anbieter auszuwählen, hat fast die Hälfte der von dem neuen Gesetz betroffenen Personen bereits einen Vertrag abgeschlossen - 46 %. Demgegenüber sind 30 % noch dabei, ihre Optionen abzuwägen und die Vielfalt der verfügbaren Dienste zu erkunden. 20 % der Zuschauer in Deutschland planen nicht, sich für einen Fernsehdienst zu entscheiden.
2024 | Innofact AG (im Auftrag von Verivox)
Nach rund 40 Jahren endet das so genannte Nebenkostenprivileg: Ab 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Was als verbraucherfreundliche Maßnahme gedacht war, erzeugt gemischte Reaktionen: Fast die Hälfte der betroffenen Mieter sieht in der Änderung entweder einen Nachteil oder steht ihr gleichgültig gegenüber. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.
Zur MeldungFür betroffene Mieterinnen und Mieter haben wir ein umfangreiches Q&A mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Zum Q&A für BetroffeneSie brauchen eine Expertenmeinung, haben eine Interviewanfrage und wollen zum Wegfall der Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren mit uns diskutieren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Antonia Mann
Senior PR Managerin
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