Presseinformationen rund um das sogenannte Nebenkostenprivileg
Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Politik die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Kosten für den TV-Kabelanschluss, welche bisher von einigen Vermietenden in Form von Sammelverträgen mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen wurden, auf die Mieterinnen und Mieter in den Nebenkosten umzulegen.
Diese Umlage entfällt mit dem neuen Gesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Bis Ende Juni 2024 gilt allerdings eine Übergangsfrist, in der die Gebühren weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich betroffene Mieterinnen und Mieter dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.
Interview | DWDL | 30.11.2023
Thomas Lückerath von DWDL sprach mit der Leiterin unseres Direct-to-Consumer Geschäfts Constanze Gilles über den Wegfall der Umlagefähigkeit des TV-Kabelanschlusses. Wie viele betroffene Kabelhaushalte würden eigentlich wechseln? Und welche Wünsche haben sie in Bezug auf ihren TV-Anbieter? Neben diesen Fragen sprechen sie auch über das neue und günstige Abo-Modell Zattoo Smart HD, das Zattoo zugeschnitten auf die Bedürfnisse betroffener Kabelkunden, vor Kurzem gestartet hat.
Zum InterviewInterview | MediaLABcom | 01.07.2023
Zattoo CCO Jörg Meyer über die Chance fürs TV-Streaming durch den Wegfall der UmlagefähigkeitInterview | Teltarif | 28.11.2021
Zattoo im Gespräch: "Stellen uns gerne dem Wettbewerb"30.11.2023 | SPIEGEL (Plus)
Was Sie zum Ende des Kabel-TV-Zwangs wissen müssen29.11.2023 | Redaktionsnetzwerk Deutschland (Plus)
Das Kabel verschwindet: Wie man in Zukunft noch fernsehen kann12.11.2023 | Süddeutsche Zeitung
Mieter müssen sich bald selbst um TV-Empfang kümmern28.10.2023 | Tagesspiegel
Die Fernsehversorgung wird zur Mietersache17.10.2023 | Techbook
Kabel-TV fällt aus Nebenkosten! So viel kostet der Fernsehanschluss Mieter künftigÄltere ArtikelZattoo Pressemitteilung | Kantar Studie | 11.05.2023
Eine Befragung des Marktforschungsunternehmens Kantar im Auftrag von Zattoo hat jetzt ergeben: Mehr als ein Drittel der betroffenen Mieterinnen und Mieter würden ihren TV-Anschluss wechseln und das am ehesten zum Empfang über das Internet. Die Ergebnisse zeigen auch: Der Wegfall der Umlagefähigkeit ist unter denjenigen, die ihren TV-Kabelanschluss tatsächlich nutzen, deutlich bekannter als bisher angenommen.
Zur MeldungBereits seit 2021 befragt das Marktforschungsunternehmen Kantar im Auftrag von Zattoo deutsche Internetnutzende zum Wegfall der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten. Aus den Ergebnissen der letzten drei Jahre lassen sich Entwicklungen hinsichtlich des Wegfalls der Umlagefähigkeit beobachten.
Zur Veröffentlichung2023 | Appinio (im Auftrag der freenet AG)
Freie Wahl beim TV-Anschluss: Qualität und Preis entscheiden2023 | Civey (im Auftrag von Vodafone)
Mehrheit der Mieter will dem Kabelfernsehen treu bleiben2021 | WIK - Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (im Auftrag der Deutschen Telekom)
Das Nebenkostenprivileg und seine Auswirkungen auf Wettbewerb, Gigabitinfrastrukturen und MieterFür betroffene Mieterinnen und Mieter haben wir ein umfangreiches Q&A mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Zum Q&A für BetroffeneSie brauchen eine Expertenmeinung, haben eine Interviewanfrage und wollen zum Wegfall der Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren mit uns diskutieren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Antonia Mann
Senior PR Managerin
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