Presseinformationen rund um das sogenannte Nebenkostenprivileg

Wegfall Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren 2024

Hier finden Sie wichtige Hintergrundinfos, aktuelle Berichterstattung, passende Events und neueste Studienergebnisse.

Worum geht's?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Politik die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Kosten für den TV-Kabelanschluss, welche bisher von einigen Vermietenden in Form von Sammelverträgen mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen wurden, auf die Mieterinnen und Mieter in den Nebenkosten umzulegen.

Diese Umlage entfällt mit dem neuen Gesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Bis Ende Juni 2024 gilt allerdings eine Übergangsfrist, in der die Gebühren weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich betroffene Mieterinnen und Mieter dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.

Im Interview: Mietrechtsexpertin
Martina Niemeier-Greiner

Im exklusiven Interview mit der Anwältin Martina Niemeier-Greiner sprechen wir über die Änderungen, die 2024 auf Miethaushalte und Vermietende im Rahmen des Wegfalls des sogenannten Nebenkostenprivilegs zukommen. Welche Auswirkungen hat die Neuregelung, sollten Mietende selbst aktiv werden und was können sie tun, um unerwartete Kosten zu vermeiden und sich vor übereilten Haustürgeschäften zu schützen?

Zum vollständigen Interview

Medienartikel

Interview | DWDL | 30.11.2023

"Smart HD": Wie Zattoo Vodafone die Kabelkunden abjagen will

Thomas Lückerath von DWDL sprach mit der Leiterin unseres Direct-to-Consumer Geschäfts Constanze Gilles über den Wegfall der Umla­gefä­hig­keit des TV-Kabel­anschlusses. Wie viele betroffene Kabelhaushalte würden eigentlich wechseln? Und welche Wünsche haben sie in Bezug auf ihren TV-Anbieter? Neben diesen Fragen sprechen sie auch über das neue und günstige Abo-Modell Zattoo Smart HD, das Zattoo zugeschnitten auf die Bedürfnisse betroffener Kabelkunden, vor Kurzem gestartet hat.

Zum Interview

Interview | MediaLABcom | 01.07.2023

Zattoo CCO Jörg Meyer über die Chance fürs TV-Streaming durch den Wegfall der Umlagefähigkeit

Interview | Teltarif | 28.11.2021

Zattoo im Gespräch: "Stellen uns gerne dem Wettbewerb"
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Weitere Medienartikel

23.09.2024 | Inside Digital | Thorsten Neuhetzki

Kabel-TV: So droht Vodafone jetzt mit Abschaltung

05.09.2024 | Golem.de | Achim Sawall

Fast eine Million Kabelfernsehkunden sind Schwarzseher

05.09.2024 | IVV immobilien vermieten & verwalten | Stefan Susbauer

Zeitenwende – in Zeitlupe

01.09.2024 | MediaLABcom | Marx Hankmann

Umlagefähigkeit adieu! Eine erste Bestandsaufnahme zum Wegfall des Sammelinkassos
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Studien und Umfragen

Eine Infografik von Zattoo zeigt die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von YouGov aus dem September 2024, in der gefragt wurde, wie Mieterinnen und Mieter in Deutschland nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabel-TV-Kosten am 1. Juli entschieden haben. Die Grafik zeigt, dass 31 % der Befragten einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen haben, während 30 % nicht aktiv geworden sind. Weitere 17 % haben die TV-Empfangsart gewechselt, 16 % schauen kein Live-TV mehr, 3 % haben sich für andere Optionen entschieden, und 2 % sind unsicher oder haben keine Angabe gemacht. Von den 30 % der nicht aktiven Mieter sind 32 % ohne gültigen Vertrag, 27 % haben sich auf die Vermieter verlassen, 19 % hatten bereits eine andere TV-Empfangsmethode, 12 % sind noch unwissend, 5 % gaben "Sonstiges" an und 5 % machten keine Angabe.

2024 | YouGov (im Auftrag von Zattoo)

Fast eine Million Mietende schauen seit 1. Juli Kabel-TV ohne gültigen Vertrag

Seit dem 1. Juli zahlen Mietende die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr über ihre Mietnebenkosten. Zehn Wochen nach dem Stichtag liefert eine neue Umfrage von YouGov im Auftrag von Zattoo erste repräsentative Zahlen und einen interessanten Einblick in das Wechselverhalten betroffener Mieterinnen und Mieter.

Zur Meldung

2024 | Kantar (im Auftrag der AGF Videoforschung)

AGF-Plattformstudie 2024-I

Über die Hälfte aller betroffenen Kabel-Haushalte, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabel bleiben. Das ist das Ergebnis der Frühjahrswelle der Plattformstudie 2024-I, die Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung GmbH zwei Mal im Jahr durchführt.

Zu den Ergebnissen

2024 | YouGov (im Auftrag von Hubert Burda Media)

Screens in Motion 2024

Seit 2018 liefert die große Studie Screens in Motion jährlich umfassende Insights in die Dynamiken der Bewegtbildnutzung der Deutschen. Zum siebten Mal in Folge hat das Programmzeitschriftenangebot TV Spielfilm Plus aus dem BurdaVerlag in Zusammenarbeit mit der GfK quantitative wie qualitative Aspekte bei Bewegtbildnutzern abgefragt. Die Ergebnisse zeigen: Mehr Cord Cutter durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs. 40% können sich vorstellen, auf Satelliten- oder Kabelempfang zu verzichten – 9% mehr als im Vorjahr. 14% haben Ihren Empfang bereits umgestellt.

Zur Meldung

2024 | Online-Befragung (im Auftrag von DCMN)

Auswirkungen auf die Werbelandschaft

Laut den jüngsten Umfrageergebnissen von DCMN Insights geben 38 % der Bevölkerung in Deutschland an, von der Gesetzesänderung betroffen zu sein. Mit der Möglichkeit, ihren TV-Anbieter auszuwählen, hat fast die Hälfte der von dem neuen Gesetz betroffenen Personen bereits einen Vertrag abgeschlossen - 46 %. Demgegenüber sind 30 % noch dabei, ihre Optionen abzuwägen und die Vielfalt der verfügbaren Dienste zu erkunden. 20 % der Zuschauer in Deutschland planen nicht, sich für einen Fernsehdienst zu entscheiden.

Zur Meldung (Englisch)

2024 | Innofact AG (im Auftrag von Verivox)

Ein Viertel der Betroffenen fürchtet Nachteile

Nach rund 40 Jahren endet das so genannte Nebenkostenprivileg: Ab 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Was als verbraucherfreundliche Maßnahme gedacht war, erzeugt gemischte Reaktionen: Fast die Hälfte der betroffenen Mieter sieht in der Änderung entweder einen Nachteil oder steht ihr gleichgültig gegenüber. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.

Zur Meldung

Wichtige Events

Infos für betroffene Mieterinnen und Mieter

Für betroffene Mieterinnen und Mieter haben wir ein umfangreiches Q&A mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Zum Q&A für Betroffene

Pressekontakt

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Antonia Mann
Senior PR Managerin

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