Presseinformationen rund um das sogenannte Nebenkostenprivileg

Wegfall Umlagefähigkeit der

TV-Kabelgebühren 2024

Hier finden Sie wichtige Hintergrundinfos, aktuelle Berichterstattung, passende Events und neueste Studienergebnisse.

Worum geht's?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Politik die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Kosten für den TV-Kabelanschluss, welche bisher von einigen Vermietenden in Form von Sammelverträgen mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen wurden, auf die Mieterinnen und Mieter in den Nebenkosten umzulegen.

Diese Umlage entfällt mit dem neuen Gesetz, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Bis Ende Juni 2024 gilt allerdings eine Übergangsfrist, in der die Gebühren weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen sich betroffene Mieterinnen und Mieter dann entscheiden, ob sie ihren bisherigen TV-Kabelanschluss weiterhin nutzen oder zu einem anderen TV-Signal wechseln wollen.

Abschaffung Nebenkostenprivileg

Studien und Umfragen

Zattoo Pressemitteilung | Kantar Studie | 11.05.2023

Mehr als ein Drittel der Betroffenen würden ihr TV-Signal wechseln

Eine Befragung des Marktforschungsunternehmens Kantar im Auftrag von Zattoo hat jetzt ergeben: Mehr als ein Drittel der betroffenen Mieterinnen und Mieter würden ihren TV-Anschluss wechseln und das am ehesten zum Empfang über das Internet. Die Ergebnisse zeigen auch: Der Wegfall der Umlagefähigkeit ist unter denjenigen, die ihren TV-Kabelanschluss tatsächlich nutzen, deutlich bekannter als bisher angenommen.

Zur Meldung

Zur Studie

„Das Interesse am TV-Empfang über das Internet hat in den letzten Jahren deutlich zugelegt. So wundert es nicht, dass sich ein großer Teil betroffener Mieterinnen und Mieter in 2024 für diesen TV-Empfang entscheiden will. Dabei sind Sorgen hinsichtlich möglicher Mehrkosten aus unserer Sicht völlig unbegründet. Ein vollumfängliches TV-Produkt über Internet kostet heute schon deutlich weniger als Vergleichsangebote über Kabel."

Constanze Gilles, Leiterin des Konsumentengeschäfts von Zattoo

Zattoo logo weiß - Zattoo TV Streaming App

Kantar Studie aus 2021

Bereits seit 2021 befragt das Marktforschungsunternehmen Kantar im Auftrag von Zattoo deutsche Internetnutzende zum Wegfall der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten. Aus den Ergebnissen der letzten drei Jahre lassen sich Entwicklungen hinsichtlich des Wegfalls der Umlagefähigkeit beobachten.

Zur Veröffentlichung

Andere Studien

2021 | WIK - Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (im Auftrag der Deutschen Telekom)

Das Nebenkostenprivileg und seine Auswirkungen auf Wettbewerb, Gigabitinfrastrukturen und Mieter

2019 | goetzpartners (im Auftrag der ANGA)

Auswirkungen des Wegfalls der Umlagefähigkeit der Breitbandanschlussentgelte für über Betriebskosten abgerechnete TV-Haushalte

Interview | Teltarif | 28.11.2021

Zattoo im Gespräch:
"Stellen uns gerne dem Wettbewerb"

Björn König vom Branchenmagazin Teltarif sprach mit unserem Chief Commercial Jörg Meyer über den Wegfall der Umla­gefä­hig­keit des TV-Kabel­anschlusses. Welche Bedeutung hat der Wegfall für den TV-Markt? Vor welchen Herausforderungen stehen Kabelnetzbetreiber in Zukunft? Welche Chancen bieten sich für Anbieter von Internetfernsehen und was sind eigentlich die Vorteile von TV-Streaming?

Zum Interview

Wichtige Events 2023

Mehr Infos für betroffene Mieterinnen und Mieter

Weitere Antworten auf wichtige Fragen gibt es auf unserer Info-Seite speziell für betroffene Mieterinnen und Mieter.

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Pressekontakt

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Antonia Mann
Senior PR Managerin

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FAQ

Fragen & Antworten

Warum ist das Thema so kontrovers?

Anbieter von Internetfernsehen sehen in der bisherigen Umlage weniger Wahlfreiheit für Verbraucher*innen und eine Bevorteilung von Kabelnetzbetreibern. Diese wiederum argumentieren, dass mit dem Wegfall erhebliche Mehrkosten für Mieter*innen entstehen.

Wie viele Miethaushalte sind betroffen und müssen hinsichtlich ihres TV-Empfangs eine Entscheidung treffen?

Die Bundesregierung geht von mehr als 12 Mio. Mietverhältnissen aus, die einen Kabelanschluss über die Umlage bezahlen. Die Anzahl derer, die diesen Anschluss tatsächlich für ihr TV nutzen ist nicht bekannt. Laut Kantar Studie (2023) beträfe das ca. 80%.

Müssen Mietende ab Juli 2024 mit Mehrkosten rechnen?

Betroffene Mieter*innen müssen laut Kabelanbietern mit erheblichen Mehrkosten rechnen, da bisherige Sammelverträge besonders günstig waren. Die Verbraucherzentrale geht hingegen nur von einer moderaten Preissteigerungen von 2-3 Euro/Monat aus.

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