Hier findest du Antworten rund um das Thema GT12 und Replay-TV Werbung in der Schweiz.
Die Abkürzung GT12 steht für “Gemeinsamer Tarif 12”. Die Gemeinsamen Tarife regeln die Urheberrechtsgebühren, die für geschützte Werke wie Filme, Texte, Musik etc. von Zattoo zu entrichten sind. In diesem Jahr gibt es im GT12 einige grössere Änderungen. Um diese zu verstehen, hilft ein kurzer Einblick in die Schweizer TV-Landschaft.
In der Schweiz haben TV-Zuschauer Zugriff auf eine überdurchschnittlich grosse Auswahl an TV-Programmen. Sendungen können ausserdem bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung zeitversetzt, also im Replay, angeschaut werden. Replay-TV wird immer beliebter und deshalb immer häufiger genutzt. Dies hat zur Folge, dass viele Nutzerinnen und Nutzer Werbung überspringen. Die TV-Sender benötigen jedoch die durch Werbung erzielten Einnahmen, um ihre Programme zu finanzieren. Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, sehen die TV-Sender ihre Existenz bedroht. Sie sind zudem der Meinung, dass so die Programm-Vielfalt in der Schweiz gefährdet und es auf lange Sicht nur noch Pay-TV geben wird.
Die neue Teilvereinbarung des GT12 soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Sie tritt voraussichtlich im September 2022 in Kraft.
Die neue Teilvereinbarung des Gemeinsamen Tarif 12 bezieht sich im Speziellen auf Replay-TV, also zeitversetztes Fernsehen. Hierfür wird nun eine Gebühr eingeführt. Diese soll die Sender für ihre verlorenen Werbeeinnahmen entschädigen. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt hauptsächlich davon ab, ob Werbung durch Vorspulen übersprungen werden kann. Mit anderen Worten entspricht der neue GT12 somit einer Zusatzgebühr für werbefreies Fernsehen. Nutzerinnen und Nutzer, die diese Gebühr nicht zahlen möchten, bekommen zukünftig nicht überspulbare dynamische Werbeblöcke angezeigt. Aus diesem Grund wird in den Medien auch oft von "Zwangswerbung" gesprochen.
Es handelt sich bei dieser sogenannten Branchenvereinbarung somit um einen Kompromiss, der nötig ist, damit Replay-TV überhaupt noch angeboten werden kann. Alternativ müssten die Replay Rechte mit jedem Sender einzeln ausgehandelt werden, was das TV-Erlebnis für Kunden und Kundinnen stark verschlechtern könnte.
Die zusätzlichen Einnahmen durch das kostenpflichtige Replay-TV kommen grösstenteils den TV-Sendern zugute, die diese Branchenvereinbarung unterschrieben haben. Verbreiter wie Zattoo erzielen jedoch keine zusätzlichen Gewinne aus dieser Werbung.
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GT12 SenderübersichtDie SERAFE AG ist die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Sie erhebt seit dem 1. Januar 2019 die neue Haushaltsabgabe. Mit der Haushaltsabgabe werden die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender in der Schweiz finanziert. Sie muss von allen Haushalten sowie Unternehmen geleistet werden.
Im Gegensatz hierzu, bezieht sich die neue Teilvereinbarung des GT12 auf private TV-Sender, welche ihre Programme hauptsächlich durch Werbeeinnahmen finanzieren und nicht von der Haushaltsabgabe profitieren. Sie haben durch die zunehmende Beliebtheit von Replay-TV und dem damit verbundenen vermehrten Überspulen von Werbung wichtige Einnahmen verloren. Die neuen Massnahmen bilden hierfür einen Ersatz.
Der SRF und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sind nicht Teil der Vereinbarung und zeigen deswegen auch keine Replay Werbung.
Bei Zattoo bleiben die Abo-Preise stabil und du streamst weiterhin 7 Tage Replay mit Premium und Ultimate. Mit Zattoo Ultimate kannst du dank neuem Skip-Button TV-Werbung sogar mit einem Klick einfach überspringen.
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