Ab Juli 2024 können Vermieter Kabelgebühren nicht mehr in den Betriebskosten abrechnen.
Warum konnten Vermieter bislang TV-Kabelkosten auf die Mieter umlegen? Was hat es mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs auf sich? Was kannst du tun? Antworten auf diese Fragen bekommst du hier.
Bestimmte Nebenkosten dürfen Vermieter an Mieter weitergeben, so genannte umlagefähige Nebenkosten. Ein anderer häufig in den Medien verwendeter Begriff hierfür ist Nebenkostenprivileg. Beispiele sind die Grundsteuer, die Straßenreinigung oder auch die Kosten für den Aufzug. Viele Leute wissen jedoch nicht, dass auch die Gebühren für den Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus oder im Mietshaus dazu gehören. Selbst wenn das Kabelfernsehen nicht genutzt wird, müssen dann die Gebühren von Mietern übernommen werden. Ob auch du die Gebühr für Kabel-TV automatisch bezahlst, findest du unter dem Abschnitt "Nebenkosten" in deinem Mietvertrag.
Hintergrund ist, dass Vermieter in den 80er Jahren Sammelverträge bei den Kabelanbietern abgeschlossen haben, um den Ausbau des Kabelfernsehens zu beschleunigen. Beim Umzug sollte der Mietvertrag also genau studiert werden, damit die Grundgebühr nicht doppelt gezahlt wird.
Das Nebenkostenprivileg ist inzwischen veraltet. Das Gesetz stammt noch aus der Zeit, als das Kabelfernsehen neu eingeführt wurde. Damals konnten dadurch statt maximal 5 Sender, bis zu 30 TV-Sender empfangen werden. Entsprechend hoch war die Nachfrage. Seit dem hat sich die Fernsehtechnik jedoch stark weiterentwickelt und neue attraktivere TV-Empfangswege sind dazu gekommen. Optionen wie TV-Streaming bieten ganz neue Möglichkeiten, die vor 40 Jahren undenkbar waren. Im Dezember 2021 gab es daraufhin eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Diese untersagt es Vermietern ab Juli 2024, die TV-Kabelgebühren als Teil der umlagefähigen Nebenkosten automatisch auf Mieter umzulegen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist.
Kurz gesagt: Du kannst dein TV-Signal ab Juli 2024 frei wählen, ohne dabei Gefahr zu laufen, doppelt zu zahlen.
Was bedeutet der Wegfall der Umlagefähigkeit nun aber für Betroffene? Viele Anbieter versuchen Mieter bereits mit neuen Verträgen zu ködern. Lass dich nicht überrumpeln von Beratern, die von Tür zu Tür ziehen. Aktuell besteht noch kein akuter Handlungsbedarf.
Als Mieter kannst du dir aber jetzt schon mal Gedanken machen, welcher TV-Empfangsweg für dich zukünftig am besten ist. Ist dir Flexibilität wichtig und möchtest du auch mal in der Bahn auf dem Weg zur Arbeit fernsehen? Dann ist TV-Streaming vielleicht etwas für dich.
Eine Übersicht der möglichen Alternativen zum Kabelfernsehen mit Vor- und Nachteilen gibt es hier.
Laut einer online-repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitut Kantar im Jahr 2023 würden 37 Prozent der Betroffenen ihren Kabelanschluss kündigen, sobald er nicht mehr Teil der umlagefähigen Nebenkosten im Mietvertrag ist. Die Umfrage ergab zudem, dass 68% der Wechselwilligen zum Fernsehen über das Internet wechseln möchte.
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